Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026. Für alle Lieferungen und Leistungen der FORMUS Elektrotechnik gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen FORMUS Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von elektrotechnischen Leistungen, insbesondere Planung, Installation, Wartung, Prüfung und Instandsetzung elektrischer Anlagen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Aufnahme der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
An Kostenvoranschlägen, Plänen und Zeichnungen behält sich der Auftragnehmer Eigentum und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht oder anderweitig verwendet werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen fach- und sachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden VDE- und DIN-Normen.
Für nicht im Vertrag enthaltene Leistungen kann der Auftraggeber keine Erfüllung verlangen; diese können gesondert beauftragt und abgerechnet werden.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und kostenlos geschaffen werden, insbesondere der Zugang zu den Anlagen möglich ist und die benötigten Informationen, Unterlagen und Genehmigungen vorliegen.
Sind Arbeiten im-bestehenden-Bestand durchzuführen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über verborgene Leitungen, Rohre und sonstige Anlagen zu informieren.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot bzw. Auftrag genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem Fachwissen; unvermeidbare Mehrkosten, die sich aus den tatsächlichen Gegebenheiten bei der Ausführung ergeben, können gesondert abgerechnet werden und sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückgehen.
§ 6 Abnahme
Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in Gebrauch nimmt oder die Abnahme nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung verweigert, ohne dass wesentliche Mängel vorliegen.
§ 7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, sofern der Auftraggeber Verbraucher ist. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen, andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.
Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung bleibt nachrangig gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Rücktritt und Kündigung
Der Auftraggeber kann von einem noch nicht begonnenen Vertrag zurücktreten, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Hat der Auftragnehmer bereits Aufwendungen erbracht, ist er berechtigt, eine angemessene Vergütung für die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen geltend zu machen.
§ 10 Verschwiegenheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
An erstellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht vor. Eine Weitergabe oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung.
§ 12 Abtretung und Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer durch den Auftraggeber ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers in Weinheim.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Sinn entsprechende wirksame Regelung.
Siehe auch unser Impressum und unsere Datenschutzerklärung.